Wir beantworten Deine Fragen!

Noch Fragen? Hier findest Du alle Antworten zum Arbeiten bei A-ROSA.

Arbeiten an Land

Du kannst Dich ganz einfach online über unsere Website bewerben. Auf den jeweiligen Stellenangeboten gelangst Du über den Bewerbungsbutton auf ein Bewerbungsformular, in das Du Deine Informationen und Dokumente eingeben kannst. Innerhalb dieser Bewerberplattform kannst Du Dich auch auf weitere Stellen bei uns bewerben und jederzeit den Stand Deiner Bewerbungen einsehen.

Wir benötigen Deinen Lebenslauf (CV), ein Anschreiben, Referenzen und Zeugnisse. Stelle sicher, dass alle Informationen aktuell und vollständig sind. Schicke uns auch gerne vorab Informationen zu Deinen Gehaltsvorstellungen zu.

Du kannst eine Mail an jobs-zentrale@a-rosa.com schicken. Füge ggf. die Bewerbungsunterlagen, die Du nicht hochladen konntest, der Mail bei. Wir unterstützen Dich gerne.

Die Anforderungen variieren je nach Stelle. In den meisten Fällen schätzen wir jedoch Berufserfahrung, die relevant für die Position ist, sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung.​

Sollte aktuell keine passende Stelle für Dich dabei sein, kannst Du uns gerne über https://a-rosa-flussschiff.onlyfy.jobs/job/1bn82fu1 eine Initiativbewerbung senden. Wir schauen dann, ob wir aktuell eine Stelle haben, die zu Deinem Profil passt oder behalten die Bewerbung für einen späteren Zeitpunkt gerne im Pool.

Wir werden Deine Bewerbung sichten und Dich informieren, wenn wir die Bewerbung an die Fachabteilung zur Prüfung weiterleiten. Bei Interesse an der Bewerbung werden wir einen Gesprächstermin mit Dir vereinbaren. Sollte Deine Bewerbung für uns nicht passen, werden wir auch das zeitnah an Dich zurückmelden.

Gerne führen wir unsere Vorstellungsgespräche persönlich vor Ort in der Zentrale in Rostock oder via Microsoft Teams. 

Du bekommst als Mitarbeitender in Rostock 30 Tage Urlaub bzw. als Azubi 25 Tage Urlaub, pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.

Jeder Mitarbeitende hat die Möglichkeit nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit von zu Hause zu arbeiten. Dazu bietet A-ROSA je nach Position unterschiedliche Modelle an.

Es ist möglich auch in Teilzeit bei A-ROSA zu arbeiten. Unsere Teilzeitmodelle werden bei Einstellung individuell mit Dir besprochen.

Ja, A-ROSA bietet sowohl die Möglichkeit ein Schülerpraktikum als auch ein studienbegleitendes Pflichtpraktikum zu machen. Allerdings sind die Praktikumsplätze sehr begrenzt.

A-ROSA bildet seit 2007 aus. In der Regel stellen wir jedes Jahr zum 01. August zwei neue Auszubildende zur/zum Tourismuskauffrau/-kaufmann (m/w/d) ein. 2023 wurden wir erstmalig TOP Ausbildungsbetrieb der IHK zu Rostock. Mehr dazu hier.

Je nach Position sind ca. 4-8 Wochen zur Einarbeitung vorgesehen, um die Abteilung und die Aufgaben der Position kennenzulernen. Außerdem gibt es in regelmäßigen Abständen Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeitende, wo Du alle Abteilungen des Unternehmens näher kennenlernst und einen Überblick über das Produkt und das Aufgabenspektrum der Abteilungen bekommst. 

Arbeiten an Bord

Deine Heuer (in Euro) erhältst Du immer ca. am 10. des Folgemonats nach Vertragsbeginn.

Wir empfehlen Dir für die ersten 4 Wochen über etwas Bargeld von ca. 150 Euro zu verfügen. Ein Vorschuss an Bord ist nicht möglich.

Visakosten werden am Ende der Saison nach Vorlage der Rechnung überwiesen.

Die Anreise (z.B. per Flug, Bahn 2. Klasse, Fernbus) zum Vertragsbeginn und die Abreise zur „End of Season“ wird vom Arbeitgeber ab/bis Bahnhof bzw. Flughafen gebucht bzw. reserviert. Die Wahl des Transportmittels obliegt dem Arbeitgeber. Deine Unterlagen werden spätestens 5 Tage vor Anreise zugestellt.

Eine Information zum aktuellen Liegeplatz sowie den Kontakt zum Hotelmanager an Bord erhältst Du mit Deinen Reiseunterlagen. Die Weiterfahrt vom Bahnhof bzw. Flughafen zum Liegeplatz ist selbst mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu organisieren. Die Kosten (nur öffentl. Verkehrsmittel) können im Nachhinein über die A-ROSA Reederei eingereicht werden. Taxifahrten stehen nur den Mitgliedern des Schiffsrates (Kapitän, HM, LTO) zu und können daher nicht erstattet werden.

Je nach Reiseform gelten die Gepäckvorschriften des Transportunternehmens. Bei Flügen wird ein Gepäckstück (20-23 kg) gebucht. Kosten für Übergepäck bzw. weitere Koffer übernimmt der Mitarbeiter selbst. Bitte beachte die aktuell gültigen Handgepäcksregeln. Es gelten die Hinweise auf Deinem Ticket sowie auf den Internetseiten der Fluggesellschaften.

Ja, es ist jedem Hotelmitarbeiter frei zu entscheiden, ob er während der Saison in den Urlaub möchte oder ob er seinen Urlaub „sammelt“ und diesen am Ende des Vertrages ausbezahlen lässt. Wir sind bemüht, Deine Wünsche zu berücksichtigen und diese auch frühzeitig zu genehmigen. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierfür frühzeitig eine Information über den Hotelmanager benötigen, da auch ein Ersatz für die Urlaubszeit organisiert werden muss.

Du organisierst, buchst und bezahlst Deine Heim- und Wiederanreise in bzw. aus dem Urlaub selbst. Deine gebuchten Tickets für An-/Abreise sind vor Urlaubsbeginn dem HM und dem HR als Kopie vorzulegen, damit bei evtl. Fahrplanänderung der Mitarbeiter informiert werden kann.

Eine feste Zusage für den Einsatz auf einem bestimmten kann nicht gegeben werden. Die Einsatzplanung erfolgt durch die jeweiligen Fachbereichsleiter. Dabei achten wir auf harmonische Teams, die den Fähigkeiten entsprechend zusammengestellt werden. Je nach Situation können Einsatzwünsche ermöglicht werden, sofern es die Einsatzplanung zulässt. Einen Anspruch gibt es jedoch nicht.

Während der 2-monatigen Probezeit hast Du und auch der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 7 Tagen einzuhalten. Wenn Du kündigst, dann übernimmst Du die Kosten für Deine Rückreise. Nach der Probezeit kannst Du oder der Arbeitgeber den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Bitte beachte auch die weiteren Punkte in Deinem Arbeitsvertrag.

Die Kosten für eine Renten (BVG) - und Arbeitslosenversicherung werden von A-ROSA getragen.

Ja, ab dem Moment Deiner Anreise zum Schiff (direkter Weg), während der Dauer Deines Vertrages und bis zur Ankunft zu Hause (direkter Weg) bist Du über A-ROSA kranken- und unfallversichert.

Bitte kündige Deine Krankenversicherung nicht, sondern teile der Kasse mit, dass Du während Deiner Anstellung bei uns über die Schweiz bzw. Frankreich versichert sein wirst. Das Formular, welches Deine Krankenversicherung von Dir benötigt, um Deine Mitgliedschaft entsprechend zu verarbeiten, wird automatisch versendet.

Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt durch Human Resources in Chur automatisch nach der 1. Lohnzahlung. Das heißt am Ende des 1. Monats bzw. in Frankreich nach dem 3. Monat. Die Versendung der Versicherungskarten dauert dann noch ca. 3 Wochen und wird per Schiffspost auf das jeweilige Schiff geschickt.

Nein. Zahnarztkosten werden nicht übernommen. Unsere Empfehlung: Schließe aufgrund der möglichen hohen Kosten zusätzlich eine private Zahnzusatzversicherung ab.

In der Regel sind bei einem Arztbesuch die Kosten (50 – 200 Euro und mehr) in Bar durch das Crewmitglied selbst zu bezahlen. Je nach Behandlung kann die Rechnung von uns bei der Krankenkasse eingereicht werden. Im Anschluss wird die Rechnung mit Zahlungsnachweis und Kostenerstattungsformular als PDF per E-Mail an hr.fluss@a-rosa.com gesendet. Erst wenn eine Freigabe der Krankenkasse erfolgt, erhältst Du das Geld automatisch mit der Heuer-Abrechnung zurück. Wir bitten Dich hier um Geduld, der Vorgang kann mehrere Wochen dauern.

An Bord wirst Du im Krankheitsfall vom Hotelmanager zum nächsten Arzt im jeweiligen Hafen befördert. Die Kostenübernahme erfolgt hierbei durch den Arbeitgeber (s. Arbeitsvertrag). Die Kosten der Weiterbehandlung durch Deinen Hausarzt werden ebenfalls von der Krankenkasse geprüft. Im Krankheits- bzw. Infektionsfalls (z.B. Norovirus) kann eine vorzeitige Abreise bzw. unverzügliche Isolation durch den Hotelmanager bzw. durch die Reederei angeordnet werden.

Zur Verhütung von Erkrankungen und zum Schutz der Personen an Bord und/oder zur Einhaltung von Gesundheits- oder Impfvorschriften der Durchfahrtsstaaten kann der Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer die Vornahme von EU-zertifizierten Schutzimpfungen (Hepatitis A und B, Polio, Diphtherie, Tetanus bzw. Covid-19) und anderen prophylaktischen Maßnahmen verlangen.

Nein, die Kosten sind Einstellungskriterium und können nicht erstattet werden.

Das Erste-Hilfe-Zertifikat benötigen nur SPA-Mitarbeiter und Abteilungsleiter. Es darf max. 2 Jahre alt. Eine Weiterbildung erfolgt dann auf dem Schiff zum Saisonstart.

Arbeiten an Bord

Arbeiten an Bord
Arbeiten an Bord

Mehr Informationen

Arbeiten an Land

Arbeiten an Land
Arbeiten an Land

Mehr Informationen

Ausbildung bei A-ROSA

Ausbildung bei A-ROSA
Ausbildung bei A-ROSA

Mehr Informationen

Über uns

Über uns A-ROSA auf der Donau
Über uns

Mehr Informationen