Wir beantworten deine Fragen
Noch Fragen? Hier findest du alle Antworten zum Arbeiten bei A-ROSA.
Arbeiten an Land
Sie können sich ganz einfach online über unsere Website bewerben. Auf den jeweiligen Stellenangeboten gelangen sie über den Bewerbungsbutton auf ein Bewerbungsformular, auf dem Sie Ihre Informationen und Dokumente eingeben können. Innerhalb dieser Bewerberplattform können sie sich auch auf weitere Stellen bei uns bewerben und jederzeit den Stand Ihrer Bewerbungen einsehen.
Wir benötigen Ihren Lebenslauf (CV), ein Anschreiben, Referenzen und Zeugnisse. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen aktuell und vollständig sind. Schicken Sie uns auch gerne vorab Informationen zu Ihren Gehaltsvorstellungen zu.
Sie können eine Mail an jobs-zentrale@a-rosa.com schicken. Fügen Sie ggf. die Bewerbungsunterlagen, die Sie nicht hochladen konnten, der Mail bei. Wir unterstützen Sie gerne.
Die Anforderungen variieren je nach Stelle. In den meisten Fällen schätzen wir jedoch Berufserfahrung, die relevant für die Position ist, sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung.
Sollte aktuell keine passende Stelle für Sie dabei sein, können sie uns gerne über https://a-rosa-flussschiff.onlyfy.jobs/job/1bn82fu1 eine Initiativbewerbung übersenden. Wir schauen dann, ob wir aktuell eine Stelle haben, die zu Ihrem Profil passt oder behalten die Bewerbung für einen späteren Zeitpunkt gerne im Pool.
Wir werden ihre Bewerbung sichten und sie informieren, wenn wir die Bewerbung an die Fachabteilung zur Prüfung weiterleiten. Bei Interesse an der Bewerbung werden wir einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren. Sollte Ihre Bewerbung für uns nicht passen, werden wir auch das zeitnah an Sie zurückmelden.
Gerne führen wir unsere Vorstellungsgespräche persönlich vor Ort in der Zentrale in Rostock oder via Microsoft Teams.
Sie bekommen als Mitarbeitender in Rostock 30 Tage Urlaub, bzw. als Azubi 25 Tage Urlaub, pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Jeder Mitarbeitende hat die Möglichkeit nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit von zu Hause zu arbeiten. Dazu bietet A-ROSA je nach Position unterschiedliche Modelle an.
Es ist möglich auch in Teilzeit bei A-ROSA zu arbeiten. Unsere Teilzeitmodelle werden bei Einstellung individuell mit Ihnen besprochen.
Ja, A-ROSA bietet sowohl die Möglichkeit ein Schülerpraktikum oder ein studienbegleitendes Pflichtpraktikum zu machen. Allerdings sind die Praktikumsplätze sehr begrenzt.
A-ROSA bildet seit 2007 aus. In der Regel stellen wir jedes Jahr zum 01. August zwei neue Auszubildende zur/zum Tourismuskauffrau/-kaufmann (m/w/d) ein. 2023 wurden wir erstmalig TOP Ausbildungsbetrieb der IHK zu Rostock. Mehr dazu hier.
Je nach Position sind ca. 4-8 Wochen zur Einarbeitung vorgesehen um die Abteilung und die Aufgaben der Position kennen zu lernen. Außerdem gibt es in regelmäßigen Abständen Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeitende, wo Sie alle Abteilungen des Unternehmens näher kennenlernen und einen Überblick über das Produkt und das Aufgabenspektrum der Abteilungen bekommen.
Arbeiten an Bord
Ihre Heuer (in Euro) erhalten sie immer ca. am 10. des Folgemonats nach Vertragsbeginn.
Wir empfehlen Ihnen für die ersten 4 Wochen über etwas Bargeld (ca 150 Euro) zu verfügen. Ein Vorschuss an Bord ist nicht möglich.
Visakosten werden am Ende der Saison nach Vorlage der Rechnung überwiesen.
Die Anreise (z.B. per Flug, Bahn 2. Klasse, Fernbus) zum Vertragsbeginn und die Abreise zum „End of Season“ wird vom Arbeitgeber ab/bis Bahnhof bzw. Flughafen gebucht bzw. reserviert. Die Wahl des Transportmittels obliegt dem Arbeitgeber. Ihre Unterlagen werden spätestens 5 Tage vor Anreise zugestellt.
Eine Information zum aktuellen Liegeplatz sowie den Kontakt zum Hotelmanager an Bord erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Die Weiterfahrt vom Bahnhof bzw. Flughafen zum Liegeplatz ist selbst mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu organisieren. Die Kosten (nur öffentl. Verkehrsmittel) können im nach hinein über die A-ROSA Reederei eingereicht werden.
Taxifahrten stehen nur den Mitgliedern des Schiffsrates (Kapitän, HM, LTO) zu, und können daher nicht erstattet werden.
Je nach Reiseform gelten die Gepäckvorschriften des Transportunternehmens. Bei Flügen wird ein Gepäckstück (20-23 kg) gebucht. Kosten Übergepäck bzw. weitere Koffer übernimmt der Mitarbeiter selbst. Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Handgepäcksregeln. Es gelten die die Hinweise auf Ihrem Ticket sowie auf den Internetseiten der Fluggesellschaften.
Ja, es ist jedem Hotelmitarbeiter frei, zu entscheiden, ob er während der Saison in den Urlaub möchte oder ob er seinen Urlaub “sammelt” und diesen am Ende des Vertrages ausbezahlen lässt. Wir sind bemüht Ihre Wünsche zu berücksichtigen und diese auch frühzeitig zu genehmigen. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierfür frühzeitig eine Information über den Hotelmanager benötigen da auch ein Ersatz für die Urlaubszeit organisiert werden muss.
Sie organisieren, buchen und bezahlen Ihre Heim- und Wiederanreise in bzw. aus dem Urlaub selbst. Ihre gebuchten Tickets für An-/Abreise sind vor Urlaubsbeginn dem HM und dem HR als Kopie vorzulegen, damit bei evtl. Fahrplanänderung der Mitarbeiter informiert werden kann.
Eine feste Zusage für den Einsatz auf einem bestimmten kann nicht gegeben werden. Die Einsatzplanung erfolgt durch die jeweiligen Fachbereichsleiter. Dabei achten wir auf harmonische Teams die den Fähigkeiten entsprechend zusammengestellt werden. Je nach Situation können Einsatzwünsche ermöglicht werden sofern es die Einsatzplanung zulässt zulassen. Einen Anspruch gibt es jedoch nicht.
Während der 2-monatigen Probezeit haben Sie und auch der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 7 Tagen einzuhalten. Wenn Sie kündigen, dann übernehmen Sie die Kosten für Ihre Rückreise. Nach der Probezeit können Sie oder der Arbeitgeber den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Punkte in Ihrem Arbeitsvertrag.
Die Kosten für eine Renten (BVG) - und Arbeitslosenversicherung werden von A-ROSA getragen
Ja, ab dem Moment Ihrer Abreise zum Schiff (direkter Weg), während der Dauer Ihres Vertrages und bis zur Ankunft zu Hause (direkter Weg) sind Sie über A-ROSA kranken- und unfallversichert.
Bitte kündigen Sie Ihre Krankenversicherung nicht, sondern teilen Sie der Kasse mit, dass Sie während Ihrer Anstellung bei uns über die Schweiz/ bzw. Frankreich versichert sein werden. Das Formular, welches Ihre Krankenversicherung von Ihnen benötigt, um Ihre Mitgliedschaft entsprechend zu verarbeiten, wird automatisch versendet.
Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt durch Human Resources in Chur automatisch nach der 1. Lohnzahlung. Das heißt am Ende des 1. Monats bzw. in Frankreich nach dem 3. Monat. Die Versendung der Versicherungskarten dauert dann noch ca. 3 Wochen und wird per Schiffspost auf das jeweilige Schiff geschickt.
Nein. Zahnarztkosten werden nicht übernommen. Unsere Empfehlung: Schließen Sie aufgrund der möglichen hohen Kosten zusätzlich eine private Zahnzusatzversicherung ab.
In der Regel sind bei einem Arztbesuch die Kosten (50 – 200 Euro und mehr sind möglich) sind in Bar durch das Crewmitglied selbst zu bezahlen. Je nach Behandlung kann die Rechnung von uns bei der Krankenkasse eingereicht werden. Im Anschluss wird die Rechnung mit Zahlungsnachweis und Kostenerstattungsformular als PDF per E-Mail an hr.fluss@a-rosa.com gesendet. Erst wenn eine Freigabe der Krankenkasse erfolgt, erhalten sie das Geld automatisch mit der Heuerabrechnung zurück. Wir bitten Sie hier um Geduld, der Vorgang kann mehrere Wochen dauern.
An Bord werden Sie im Krankheitsfall vom Hotelmanager zum nächsten Arzt im jeweiligen Hafen befördert. Die Kostenübernahme erfolgt hierbei durch den Arbeitgeber (s. Arbeitsvertrag). Die Kosten der Weiterbehandlung durch Ihren Hausarzt werden ebenfalls von der Krankenkasse geprüft. Im Krankheits- bzw. Infektionsfalls (z.B. bei Noro- oder Corona-Virus) kann eine vorzeitige Abreise bzw. unverzügliche Isolation durch den Hotelmanager bzw. durch die Reederei angeordnet werden.
Zur Verhütung von Erkrankungen und zum Schutz der Personen an Bord und/oder zur Einhaltung von Gesundheits- oder Impfvorschriften der Durchfahrtsstaaten kann der Arbeitgeber zu Lasten der Arbeitnehmer die Vornahme von EU-zertifizierten Schutzimpfungen (Hepatitis A und B, Polio, Diphtherie, Tetanus bzw. Covid-19) und anderen prophylaktischen Massnahmen verlangen.
Nein, die Kosten sind Einstellungskriterium und können nicht erstattet werden.
Erste Hilfe Zertifikat nur für SPA Mitarbeiter & Abteilungsleiter, max. 2 Jahre alt - Weiterbildung erfolgt 2023 auf dem Schiff zum Saisonstart.